Visum Kasachstan
KASACHSTAN | Visabeschaffung
Für die Einreise in die Republik Kasachstan sind ein gültiger Reisepass und ein Visum der Republik Kasachstan, das von den Konsularbehörden Kasachstans im Ausland erteilt wird, erforderlich.
Benötigte Unterlagen:
- Reisepass (Der Reisepass muß mindestens 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein und mindestens eine freie Seite beinhalten.) oder einen Kinderausweis (unbedingt Lichtbild), falls das Kind nicht im Reisepass der Eltern eingetragen ist.
- 1 Passfoto (3x4 cm)
- ausgefüllter Visaantrag
- eine Auslandsreise-Krankenversicherung wird dringend empfohlen
- Einladung* nur für Geschäftsreisen (auch bei einem Einmalvisum)
- Auftragserteilung (zum Ausfüllen und Ausdrucken)
* Geschäftliche Einladungen müssen von einer kasachischen Partnerfirma erstellt werden. Bei Mehrfachvisa muß zusätzlich eine Bestätigung (Referenznummer) des Außenministeriums der Republik Kasachstan vorliegen. Sie können auch die Einladung in unserem Büro bestellen.
Diese geschäftlichen Einladungen können auch wir für Sie besorgen.
Bearbeitungsdauer: 8 Kalendertage
Preise:
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Touristenvisum einfach bis zu 30 Tage Aufenthalt: |
80 EUR |
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Einfachvisum für bis zu 3 Monate Aufenthalt (privat od. geschäftlich): |
85 EUR |
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Zweifach-Geschäftsvisum für bis zu 3 Monate Aufenthalt: |
144 EUR |
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Dreifach-Geschäftsvisum für bis zu 3 Monate Aufenthalt: |
159 EUR |
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Mehrfach-Geschäftsvisum für 1 Jahr: |
254 EUR |
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Porto: |
8 EUR |
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Es ist auch möglich ein Express Visum zu beschaffen!!!
REGISTRIERUNG BEI DEN BEHÖRDEN DES INNENMINISTERIUMS UND IN DEN HOTELS
Ab dem 1. August 2005 wird die Registrierung der Pässe der für drei Monate (90 Tage, einmalige Einreise) in die Republik Kasachstan einreisenden Personen während der Visumsausstellung bei den Konsulaten der Republik Kasachstan kostenlos durchgeführt.
Nach der Registrierung des Passes mit dem Visum und der Ausstellung des Migrationsausweises im Konsulat der RK ist der Besuch von Behörden des Innenministeriums bei der Ankunft in Kasachstan nicht notwendig.
Die Passregistrierung der Bürger, die trotz der fehlenden Passregistrierung bei den Konsulaten der Republik Kasachstan die Grenze der Republik passieren, wird bei den Übergangsstellen vom Grenzschutz der Republik Kasachstan durchgeführt; falls die Passregistrierung von dem Grenzschutz der Republik Kasachstan nicht durchgeführt worden war, sollte man sich an die Migrationsbehörde in dem Aufenthaltsort wenden.
Die Registrierungsverlängerung nach dem Ablauf der angegebenen Frist wird bei den Behörden des Inneren in Ihrem Aufenthaltsort durchgeführt.
Wenn Sie geschäftlich mit dem ein-, zwei- und mehrmaligen Visum ausgereist sind, muss die Passregistrierung von Ihrem kasachischen Geschäftspartner durchgeführt werden, der in der Zeile „Einladende Firma in Kasachstan“ eingegeben wird. Ihr Partner trägt dann die Verantwortung für Ihren weiteren Aufenthalt in Kasachstan bis zur Ausreise.
In Hotels, die zur Registrierung der ausländischen Bürger zugelassen sind, können Pässe aller dort wohnenden ausländischen Gäste registriert werden, unabhängig von dem Reiseziel und der Aufenthaltsdauer in der Republik Kasachstan. Informationen darüber, ob das Hotel zur Registrierung der ausländischen Bürger zugelassen ist, bekommen Sie in der Rezeption des Hotels.
Die Pässe der Staatsfunktionäre und Öffentlichkeitspersonen aus dem Ausland, derer Familienmitglieder, der Mitarbeiter der diplomatischen Vertretungen und Konsulaten sowie internationaler Organisationen können im Bedarfsfall bei Anrede der einladenden Firma in dem Konsulardepartment des Auswärtigen Amtes der Republik Kasachstan registriert werden. In diesem Fall werden sie von der Registrierung bei den Behörden des Innenministeriums befreit.







